Zinsen am Laufzeitende: Steuern im Blick behalten

Werden Festgeldzinsen erst am Ende gutgeschrieben, fallen sie steuerlich gesammelt in einem Jahr an.

Zinsen zählen im Jahr der Gutschrift

Steuerlich zählen Zinsen in dem Jahr, in dem sie gutgeschrieben werden. Bei Zinsgutschrift am Laufzeitende kommt alles auf einmal.

Ein Rechenbeispiel

Bei 5.000 € für fünf Jahre zu 3 % kommen am Ende rund 800 € Zinsen zusammen, das liegt unter dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 €. Bei 20.000 € wären es rund 3.200 €.

Jährliche Zinsgutschrift wählen

Viele Banken bieten eine jährliche Gutschrift an. So verteilen sich die Zinsen auf mehrere Jahre und bleiben eher im Freibetrag.

NV-Bescheinigung nutzen

Hat Ihr Kind kein weiteres Einkommen, stellt eine NV-Bescheinigung auch höhere Zinsen steuerfrei.

Tipp

Stellen Sie den Freistellungsauftrag schon bei der Eröffnung und prüfen Sie ihn vor dem Laufzeitende.

Fazit

Achten Sie bei größeren Beträgen auf den Zeitpunkt der Zinsgutschrift. Mit jährlicher Gutschrift, Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung bleiben die Zinsen meist steuerfrei.

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