Das Vermögen des Kindes zählt
Beim BAföG wird nicht nur das Einkommen der Eltern berücksichtigt, sondern auch das eigene Vermögen der Studierenden. Dazu gehören Guthaben auf Tages- und Festgeldkonten, Sparbücher, Wertpapiere und Bausparverträge, auch wenn die Eltern das Geld über Jahre eingezahlt haben. Das Vermögen der Eltern selbst spielt dagegen keine Rolle.
Der Freibetrag: 15.000 €
Studierende unter 30 Jahren dürfen Vermögen bis 15.000 € behalten, ohne dass das BAföG gekürzt wird. Ab 30 Jahren liegt der Freibetrag bei 45.000 €. Für einen Ehepartner und jedes eigene Kind kommen jeweils 2.300 € hinzu. Maßgeblich ist der Stand am Tag der Antragstellung.
Was über dem Freibetrag passiert
Liegt das Vermögen darüber, wird der übersteigende Betrag auf die Monate des Bewilligungszeitraums verteilt und vom BAföG abgezogen. Ein Beispiel: Hat Ihr Kind bei Antragstellung 20.000 € auf dem Festgeld, liegen 5.000 € über dem Freibetrag. Bei zwölf Monaten Bewilligungszeitraum mindert das den Anspruch um rund 417 € im Monat.
Vorsicht bei Umschichtungen
Wer kurz vor dem Antrag Geld an die Eltern überträgt, um unter den Freibetrag zu kommen, riskiert viel: Die Ämter prüfen solche Übertragungen und rechnen das Geld trotzdem an. Sie gleichen Angaben unter anderem mit den Freistellungsaufträgen ab. Werden falsche Angaben entdeckt, drohen Rückforderungen und ein Bußgeld- oder Strafverfahren. Ehrlich angeben ist immer der richtige Weg.
Vorausschauend planen
Sinnvoll ist, das Thema schon beim Sparen im Blick zu haben. Ersparnisse auf den Namen Ihres Kindes sind sein Eigentum und steuerlich günstig, können aber den BAföG-Anspruch mindern. Sparen Sie auf Ihren eigenen Namen, bleibt der BAföG-Anspruch davon unberührt, das Geld gehört dann aber Ihnen. Ob Ihr Kind überhaupt BAföG bekommen würde, hängt vor allem vom Einkommen der Eltern ab.
Was Studierende rund um BAföG, Nebenjob und Steuern wissen sollten, erklärt unser Schwesterportal im Ratgeber BAföG, Nebenjob und Steuern.
Der Vermögensfreibetrag ist großzügiger als früher: Bis 2022 lag er für Studierende bei 8.200 €.
Fazit
Ersparnisse auf den Namen Ihres Kindes zählen beim BAföG zu seinem Vermögen, bis 15.000 € bleiben sie anrechnungsfrei. Wer früh plant, kann bewusst entscheiden, auf wessen Namen gespart wird, und vermeidet später Überraschungen.
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