Festgeld für Enkel: Was Großeltern beachten sollten

Viele Großeltern möchten für ihre Enkel etwas zurücklegen. Festgeld ist dafür beliebt, weil der Zins feststeht. Wie das Geld beim Enkelkind ankommt, sollte aber gut überlegt sein.

Nur Eltern können das Konto eröffnen

Ein Festgeld auf den Namen eines Kindes eröffnen die Sorgeberechtigten, in der Regel also die Eltern. Großeltern können das nicht selbst tun. Es gibt aber mehrere Wege, wie das Geld trotzdem gezielt beim Enkelkind ankommt.

Weg 1: Geld schenken, Eltern legen an

Die einfachste Lösung: Die Großeltern überweisen das Geld auf ein Konto des Kindes, und die Eltern legen es als Festgeld an. Damit gehört das Geld sofort dem Enkelkind, und mit dem 18. Geburtstag verfügt es selbst darüber. Für die Zinsen gilt der Sparer-Pauschbetrag des Kindes von 1.000 € im Jahr.

Weg 2: Auf eigenen Namen sparen

Wer die Kontrolle behalten möchte, legt das Festgeld auf den eigenen Namen an und verschenkt das Geld später, etwa zum Führerschein oder zum Studienbeginn. Bis dahin gehört es den Großeltern. Die Zinsen werden ihnen zugerechnet, und im Erbfall gehört das Geld zum Nachlass, wenn nichts anderes geregelt ist.

Weg 3: Vertrag zugunsten des Enkels

Manche Banken und Sparkassen bieten Sparverträge zugunsten Dritter an. Das Geld bleibt zunächst bei den Großeltern, geht aber zu einem festgelegten Zeitpunkt oder im Todesfall auf das Enkelkind über. Ob und in welcher Form das möglich ist, erfragen Sie bei der jeweiligen Bank.

Steuern: hohe Freibeträge

Jeder Großelternteil kann einem Enkelkind innerhalb von zehn Jahren in der Regel bis zu 200.000 € schenken, ohne dass Schenkungsteuer anfällt. Großmutter und Großvater können also jeweils diesen Betrag schenken. Für übliche Gelegenheitsgeschenke, etwa zum Geburtstag, fällt ohnehin keine Steuer an.

Bedenken Sie: Ersparnisse auf den Namen des Enkels zählen später zu seinem Vermögen, etwa beim BAföG. Was das bedeutet, erklärt der Ratgeber Ersparnisse und BAföG.

Gut zu wissen

Sprechen Sie mit den Eltern ab, wofür das Geld gedacht ist. Liegt es erst einmal auf dem Konto des Kindes, entscheiden die Eltern und später das Kind selbst über die Verwendung.

Fazit

Großeltern können kein Festgeld auf den Namen ihres Enkels eröffnen. Sie können das Geld aber verschenken, damit die Eltern es fest anlegen, oder selbst sparen und später schenken. Welcher Weg passt, hängt davon ab, wie viel Kontrolle Sie behalten möchten.

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