Grundsatz: Das Kind ist der Kontoinhaber
Beim U18-Festgeldkonto der Renault Bank direkt wird das Konto explizit auf den Namen des Kindes eröffnet. Das Kind ist damit der alleinige Kontoinhaber und wirtschaftliche Eigentümer des angelegten Geldes. Diese Zuordnung ist verbindlich und hat weitreichende rechtliche Konsequenzen.
Eine nachträgliche Umwidmung – also das „Zurückholen" des Geldes durch die Eltern – ist rechtlich eine Entnahme aus dem Kindesvermögen und unterliegt strengen Auflagen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 1642 BGB) verpflichtet Eltern, das Vermögen des Kindes nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen.
Eltern als Verwalter – Rechte und Grenzen
Bis zur Volljährigkeit verwalten die Eltern das Festgeldkonto treuhänderisch. Das bedeutet: Sie dürfen Transaktionen durchführen, Laufzeiten wählen und Freistellungsaufträge erteilen – aber ausschließlich im Interesse des Kindes.
Konkret dürfen Eltern das Geld nicht für eigene Zwecke verwenden, weder für den Haushalt noch für persönliche Anschaffungen. Auch die Verwendung für allgemeine Familienausgaben wie Urlaube ist unzulässig, sofern sie nicht primär dem Kind dienen. Erlaubt ist hingegen die Nutzung für Ausgaben, die direkt dem Kind zugutekommen – etwa Schulmaterial, Musikunterricht oder eine Klassenfahrt.
Schutz bei Trennung und Scheidung
Ein oft unterschätzter Vorteil: Geld auf dem Namen des Kindes fällt nicht in den Zugewinnausgleich bei einer Scheidung. Das Kindesvermögen ist rechtlich komplett vom Ehevermögen getrennt und wird bei einer Vermögensaufteilung nicht berücksichtigt.
Auch gegenüber Gläubigern der Eltern ist das Kindervermögen geschützt. Sollte ein Elternteil in finanzielle Schwierigkeiten geraten, kann das Festgeld des Kindes nicht gepfändet werden – es gehört schließlich dem Kind, nicht den Eltern.
Zusätzlich verfügt das Kind über eine eigenständige Einlagensicherung von 100.000 € – separat vom Schutz der Elterneinlagen.
Was passiert bei Volljährigkeit?
Mit dem 18. Geburtstag erhält Ihr Kind die volle Verfügungsgewalt über das Festgeldkonto. Die Eltern verlieren automatisch die Vertretungsbefugnis. Das Kind kann dann eigenständig über den Anlagebetrag verfügen, eine neue Laufzeit wählen oder das Geld auszahlen lassen.
Viele Eltern fragen sich: „Was, wenn mein Kind mit 18 alles ausgibt?" Rechtlich können Sie das nicht verhindern. Praktisch können Sie jedoch vorsorgen: Nutzen Sie die Jahre bis zur Volljährigkeit, um Ihrem Kind finanzielle Grundbildung zu vermitteln. Das Festgeldkonto selbst ist dafür ein hervorragendes Lehrmittel – es macht Begriffe wie Zinsen, Laufzeit und Zinseszins konkret erlebbar.
Steuerliche Zuordnung und Vorteile
Da das Festgeld dem Kind gehört, werden die Zinserträge steuerlich dem Kind zugerechnet. Ihr Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr. Zusätzlich steht dem Kind der volle Grundfreibetrag zu (2026: ca. 12.084 €), sofern es keine weiteren Einkünfte hat.
Achtung bei der Familienversicherung: Überschreiten die Kapitalerträge des Kindes 6.290 € pro Jahr (Stand 2026), kann dies Auswirkungen auf die kostenfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Bei den typischen Festgeldbeträgen im U18-Bereich ist diese Grenze allerdings praktisch nie relevant.
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