Was genau ist der Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag ist ein steuerlicher Freibetrag auf Kapitalerträge. Seit 2023 beträgt er 1.000 € pro Person und Jahr (bei zusammenveranlagten Ehepaaren 2.000 €). Zinserträge, Dividenden und realisierte Kursgewinne bis zu dieser Grenze bleiben von der Kapitalertragsteuer (25%), dem Solidaritätszuschlag (5,5% auf die KapESt) und ggf. der Kirchensteuer befreit.
Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank diese Abgaben automatisch ab. Bei 2,75% Festgeldzins auf eine Anlage von 10.000 € wären das rund 68 € Steuerabzug pro Jahr – Geld, das mit einem einfachen Formular komplett eingespart werden kann.
Warum Kinder einen eigenen Freibetrag haben
Der Sparerpauschbetrag steht jedem Steuerpflichtigen zu – unabhängig vom Alter. Da das U18-Festgeldkonto auf den Namen des Kindes geführt wird, sind die Zinserträge steuerlich dem Kind zuzuordnen, nicht den Eltern.
Das bedeutet: Ihr Kind hat einen vollständig eigenständigen Freibetrag von 1.000 €, der nicht mit den Kapitalerträgen der Eltern verrechnet wird. In Kombination mit dem Grundfreibetrag (2026: ca. 12.084 €) und der Sonderausgabenpauschale von 36 € können Kinder theoretisch sogar deutlich höhere Einkünfte steuerfrei vereinnahmen. Für typische Festgeldanlagen reicht jedoch der Sparerpauschbetrag allein völlig aus.
Freistellungsauftrag für das U18-Festgeld einrichten
So gehen Sie konkret vor: Nach der Kontoeröffnung loggen Sie sich im Online-Banking der Renault Bank ein. Unter dem Menüpunkt „Steuern" oder „Freistellungsauftrag" können Sie den Auftrag digital erteilen. Tragen Sie als Freistellungsvolumen bis zu 1.000 € ein und geben Sie die Steuer-ID des Kindes an.
Wichtig: Hat Ihr Kind bei mehreren Banken Konten, müssen Sie den Gesamtfreibetrag entsprechend aufteilen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1.000 € nicht übersteigen.
Der Freistellungsauftrag gilt ab dem Datum der Erteilung und kann jederzeit angepasst werden. Bei Festgeld empfiehlt es sich, den Auftrag rechtzeitig vor Fälligkeit aktiv zu haben – die Zinsen werden schließlich erst am Laufzeitende gutgeschrieben.
Rechenbeispiel: Bis zu welchem Betrag steuerfrei?
Bei einem Zinssatz von 2,75% p.a. ergibt sich folgende Faustregel: Einlagen bis ca. 38.460 € erzeugen Zinserträge von maximal 1.000 € pro Jahr – und bleiben damit vollständig steuerfrei.
Ein konkretes Beispiel: Sie legen 15.000 € für 12 Monate zu 2,75% an. Der Zinsertrag beträgt 390 €. Mit aktivem Freistellungsauftrag wird dieser Betrag brutto ausgezahlt – ohne die üblichen 26,375% Abzug, die sonst rund 103 € ausmachen würden.
Über einen Anlagezeitraum von 18 Jahren summieren sich diese Steuerersparnisse beträchtlich – und verstärken zusammen mit dem Zinseszins-Effekt das Vermögenswachstum erheblich.
Häufige Fehler vermeiden
Kein Freistellungsauftrag erteilt: Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank automatisch Kapitalertragsteuer ab. Die zu viel gezahlte Steuer lässt sich zwar über die Steuererklärung zurückholen, aber das bedeutet zusätzlichen Aufwand und temporär weniger Geld für die Wiederanlage.
Freibetrag überschritten: Wenn die Freistellungsaufträge bei mehreren Banken zusammen über 1.000 € liegen, drohen Nachfragen des Finanzamts. Prüfen Sie einmal jährlich die Verteilung.
NV-Bescheinigung vergessen: Hat Ihr Kind keine weiteren Einkünfte, können Sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Damit werden alle Kapitalerträge ohne Freistellungsauftrag steuerfrei gestellt – auch über 1.000 € hinaus. Das lohnt sich besonders bei größeren Anlagebeträgen, etwa einer Geldanlage zur Geburt.
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